Deutschland Deutscher Bund 1815-1866
Der Deutsche Bund war ein Staatenbund, der 1815 von deutschen Fürsten und freien Städten – einschließlich Österreich, Preußen, Dänemark (für Holstein) und den Niederlanden (für Luxemburg) – gegründet wurde. Er bestand bis 1866 und hatte bereits Ansätze eines Bundesstaates, da gemeinsame Regeln für die Mitglieder galten. Allerdings besaß der Bund keine eigene Staatsgewalt, sondern nur vertraglich vereinbarte Befugnisse. Laut Bundesakte (Gründungsdokument) bildeten die Fürsten einen „dauerhaften Bund“, handelten dabei aber als Vertreter ihrer Staaten.